Für die Schiffsbewegung gilt wie bei den Landeinheiten: Pro B kann ein Feld pro Runde befahren werden.
Weiterhin gilt:
- Folgerung: Ge und Ei können nur angesteuert werden, wenn sich dort ein Hafen befindet, mit dessen Besitzer der Schiffseigner befreundet sein muß.
- Küstenbeispiel: Liegt ein Schiff an der Südostküste eines Landfeldes kann es nur nach Osten, Südosten oder Südwesten ablegen, gesetz dem Fall, daß dort Seefelder sind.
Pro Einheit und Feld entstehen Bewegungskosten von 1 PE.
Schiffe werden mit dem Befehl KURS
() bewegt.
Auch Schiffe können sich gegenseitig binden/blocken.
Der Block auf See ist weitestgehend identisch zum Landblock (siehe 4.6.2 Binden/Blocken) mit folgenden Ausnahmen:
mino 2007-04-20