Um ein Gebiet erobern, muß dieses herrenlos sein. Gibt es noch einen Besitzer, muß zunächst mittels Militär die Herrenlosigkeit erzwungen werden (siehe 5.4 Gebietsverlust) oder der Besitzer muß das Gebiet aufgeben (HERRENLOS
()).
Da sich die Bevölkerung nicht ohne überzeugende Argumente einem Herrscher unterwirft, bedarf es zum Erobern einer Militärpräsenz. Deren notwendige Größe ist abhängig von der Bevölkerungsgröße und muß auch eine ganze Runde lang überzeugen.
Die gesKK (inklusive Boni/Mali) der Erobererarmee muß mindestens ein Zehntel der BE des Gebietes betragen und zwar sowohl vor der Einheitenbewegung, alsauch dannach.
Also:
(es wird mathematisch gerundet)
Dabei ist es irrelevant, ob es sich um die selben Einheiten handelt. Man kann also vorhandene Einheiten abziehen und dafür andere nachziehen.
Bespiel: In einem Gebiet mit 55 BE hat ein Volk 2Mil, 2 Fuss einer gesKK von 6, also gerade ausreichend für eine Eroberung. Die 2 Mil marschieren in der selben Runde noch weiter. Dafür rückt 1 Bog aus einer anderen Richtung nach. Wenn nichts anderweitig schief geht (z.B. Kämpfe), ist das Gebiet also erobert (nach der Bewegung: 2 Fuss, 1 Bog, also gesKK=6).
Versuchen mehrere Völker ein Gebiet zu erobern, erobert das jenige Volk das Gebiet, das doppelt soviel gesKK aufweisen kann, wie alle anderen Eroberer. Kann diese Bedingung kein Volk erfüllen, bleibt das Gebiet herrenlos.
Findet im betreffenden Gebiet in der selben Runde ein Kampf statt, der länger als eine Kampfrunde andauert, schlagen dort ebenso alle Eroberungen fehl.
Will man in der selben Runde erobern und plündern, muß man im Eroberungsbefehl festlegen wie viel KK man für die Eroberung bereitstellt. Die restliche KK plündert dann.
Eine Gebietseroberung kann mit EROBERN
() befohlen werden.
mino 2007-04-20